Geschäftsbedingungen

Regeln

• Vermietung ohne Fahrer und ohne Kraftstoff mit unbegrenzter Kilometerzahl. Das gemietete Fahrzeug darf ausschließlich auf der Insel Ischia verwendet werden. Daher ist es strengstens untersagt, es auf das Festland zu überführen.

• Die Mietdauer beträgt 24 Stunden. Die 24 Stunden des ersten Miettages beginnen um 9:30 Uhr und enden um 9:30 Uhr des folgenden Tages. Die gleiche Regel gilt auch für Mieten, die zu Zwischenzeiten, einschließlich nachmittags, beginnen.

• Im August gibt es keine Angebote und die Mietdauer muss mindestens 5 Tage betragen.

• Um zu mieten, müssen Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Kategorie B für Autos und seit mindestens 1 Jahr für Roller sein.

• Eine Kreditkarte oder alternativ eine Debitkarte, auf die eine Vorautorisierung als Kaution vorgenommen wird, ist ebenfalls erforderlich.

• Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs an unserem Standort müssen während der Öffnungszeiten erfolgen.

• Für Lieferungen in den Gemeinden Ischia, Casamicciola und Lacco Ameno wird eine zusätzliche Gebühr für Lieferung und Abholung erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, auf Anfrage per E-Mail, Lieferungen außerhalb unserer Standorte oder der oben genannten Gemeinden zu akzeptieren.

• Das Auto/der Roller darf ausschließlich vom Vertragsunterzeichner gefahren werden. Es ist strengstens verboten, es anderen Personen zu überlassen.

• Die im Preis enthaltene Versicherung ist die normale Haftpflichtversicherung (R.C.A.). Für Autos kann eine „zusätzliche“ Versicherung zum Preis von €8,00 pro Tag mit einem Selbstbehalt von €300-500 (je nach Autotyp) im Falle eines Unfalls/Schadens abgeschlossen werden. Dies ist für Roller nicht verfügbar.

• Der Kunde muss die Bedingungen des Autos/Rollers vor der Anmietung überprüfen; nicht gemeldete Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Mietunternehmen über alle während der Mietzeit aufgetretenen Vorfälle zu informieren, auch solche von geringer Bedeutung, die keine Schäden an Sachen, Personen oder Tieren verursacht haben. Der Kunde ist auch verantwortlich für alle Strafen, die mit dem gemieteten Auto/Roller während der Mietzeit verhängt werden, und muss das Mietunternehmen bei der Rückgabe über unbezahlte Strafen informieren und die erforderliche Summe erstatten. Wenn dies nicht geschieht, wird das Mietunternehmen den verantwortlichen Kunden nach Benachrichtigung der Geldstrafe per Einschreiben, das auch als Mahnung dient, zur Zahlung der erforderlichen Summe auffordern, einschließlich der Kosten des Einschreibens.

• Bei Nichtzahlung wendet sich das Mietunternehmen an die zuständige Justizbehörde, um den vollen Betrag zuzüglich der Anwaltskosten einzufordern. Das zuständige Gericht für Streitigkeiten ist Neapel.

• Bei Pannen am Auto/Roller während der Mietzeit rufen Sie die Verwaltung an, die die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, da vom Kunden getätigte Ausgaben nicht erstattet werden.

Für weitere Informationen rufen Sie uns an +39 081991141

Im aktuellen Büro ist keine Fahrzeugklasse ausgewählt. Bitte wähle eine andere Klasse!