Mietbedingungen
• Um mieten zu können, müssen Sie seit mindestens 3 Jahren für Pkw und seit mindestens 1 Jahr für Motorroller im Besitz eines Führerscheins B sein.
Der Besitz einer Kreditkarte oder alternativ einer Debitkarte ist ebenfalls erforderlich, auf der eine Vorautorisierung als Kaution vorgenommen wird.
• Die Abholung und Zustellung des Fahrzeugs in unserem Büro muss während der Öffnungszeiten erfolgen.
• Für Lieferungen in die Gemeinden Ischia, Casamicciola und Lacco Ameno wird ein Zuschlag für Lieferung und Abholung erhoben. Auf Anfrage per E-Mail behalten wir uns vor, Lieferungen außerhalb unserer Büros oder der oben genannten Gemeinden anzunehmen.
• Das Auto/Roller darf ausschließlich vom Vertragsnehmer gefahren werden. Die Nutzung durch Dritte ist strengstens untersagt.
• Die im Preis enthaltene Versicherung ist die normale Haftpflichtversicherung (RCA). Für Autos kann eine „Zusatz“-Versicherung zu einem Aufpreis von 8,00 € pro Tag mit einer Selbstbeteiligung von 300-500 € (je nach Fahrzeugtyp) bei einem Unfall/Schaden abgeschlossen werden. Es ist nicht für Roller vorgesehen.
• Der Kunde muss den Zustand des Autos/Scooters vor der Anmietung überprüfen, unbestrittene Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist auch verpflichtet, den Vermieter über alle Unfälle zu informieren, die sich während des Besitzes des Fahrzeugs ereignet haben, auch solche von geringfügiger Bedeutung, bei denen keine Sach-, Personen- oder Tierschäden entstanden sind. Der Kunde ist auch für die Bußgelder verantwortlich, die dem gemieteten Auto/Roller in dem Zeitraum in Rechnung gestellt werden, in dem er es hält, mit der Verpflichtung, jeden begangenen und nicht ausgeglichenen Verstoß bei der Rückgabe des Mietwagens mitzuteilen und für Abhilfe zu sorgen Entschädigung des Vermieters in Höhe des für die Zahlung erforderlichen Betrags. Geschieht dies nicht, benachrichtigt der Vermieter zum Zeitpunkt der Meldung per Einschreiben mit Rückschein. die auch den Wert einer Mahnung hat, haftet der Kunde für die Zahlung des Betrags, der für die Zahlung der Geldbuße sowie für die Inkassokosten erforderlich gewesen sein wird.
• Im Falle einer Nichtzahlung wird sich der Vermieter an die zuständige Justizbehörde wenden, um die vollständige Begleichung des fälligen Betrags zuzüglich Anwaltskosten zu verlangen. Das zuständige Gericht für alle Streitigkeiten ist das von Neapel. • Bei Pannen, die während der Anmietung am Auto/Motorroller auftreten können, wenden Sie sich an das Management, das die erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, da dem Kunden entstandene Kosten nicht erstattet werden.